Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Royal Digital
Inhaber: Roman Urben
Maihofstrasse 8
6460 Altdorf
Schweiz
E-Mail: info@royaldigital.ch
Website: www.royaldigital.ch


I. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

1.1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Verträge zwischen Roman Urben, handelnd unter der Marke Royal Digital (nachfolgend «Anbieter»), und seinen Kunden (nachfolgend «Kunde»).

Sie gelten insbesondere für Live-Gruppencoachings, Workshops, Seminare, Schulungen, Beratungsleistungen und damit verbundene digitale Inhalte und Schulungsunterlagen.

Royal Digital ist die Geschäftsmarke des Einzelunternehmers Roman Urben und keine eigenständige juristische Person.

1.2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots, die Unterzeichnung eines Kursvertrages oder die verbindliche Buchung einer Leistung zustande.

Voraussetzung ist, dass sich die Parteien über den wesentlichen Leistungsumfang und die Vergütung geeinigt haben.

Mit Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, dass ihm diese AGB vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht wurden und er ihrer Geltung zugestimmt hat.

1.3. Individuelle Vereinbarungen

Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gehen diesen AGB vor, soweit sie davon abweichen.

Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

1.4. Geltungsdauer

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, bei deren Abschluss sie wirksam einbezogen wurden.

Massgebend ist grundsätzlich die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses vereinbarte Fassung.

1.5. Änderungen der AGB

Der Anbieter kann diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse ändern.

Änderungen bestehender Vertragsverhältnisse bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Parteien, soweit keine andere wirksame vertragliche oder gesetzliche Grundlage besteht.

Eine neue Veröffentlichung der AGB auf der Website führt nicht automatisch zu einer Änderung bereits abgeschlossener Verträge.


2. Leistungen und Sorgfaltspflicht

2.1. Leistungsumfang

Royal Digital bietet insbesondere Live-Gruppencoachings, Workshops, Seminare, Schulungen und damit verbundene Beratungsleistungen an.

Der genaue Leistungsumfang, die Kursdauer, die Anzahl der vereinbarten Termine, die Durchführungsform, die Vergütung sowie allfällige zusätzliche Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Kursvertrag.

2.2. Durchführung der Leistungen

Der Anbieter verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen mit angemessener fachlicher Sorgfalt zu erbringen.

Die Durchführung kann je nach vereinbartem Angebot online oder vor Ort erfolgen.

Der Anbieter ist berechtigt, organisatorische Anpassungen vorzunehmen, soweit diese sachlich gerechtfertigt und für den Kunden zumutbar sind und den vereinbarten wesentlichen Leistungsumfang nicht verändern.

Wesentliche Leistungsänderungen bedürfen der Zustimmung des Kunden.

2.3. Kein garantierter wirtschaftlicher Erfolg

Der Anbieter vermittelt Wissen, Strategien, Methoden und praktische Handlungsempfehlungen.

Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere ein bestimmter Umsatz, Gewinn, Geschäftserfolg oder eine bestimmte Anzahl von Kunden, wird nicht garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde.

Der Kunde bleibt für seine geschäftlichen Entscheidungen und die Umsetzung der vermittelten Inhalte selbst verantwortlich.

2.4. Keine Übernahme der Geschäftsführung

Die Teilnahme an einem Coaching oder Workshop begründet keine Übernahme der Geschäftsführung oder der unternehmerischen Verantwortung des Kunden durch den Anbieter.

Der Kunde ist insbesondere selbst für die Einhaltung der auf seine Geschäftstätigkeit anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.


3. Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1. Allgemeine Mitwirkung

Der Kunde verpflichtet sich, die zur ordnungsgemässen Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Er verpflichtet sich zudem, vereinbarte Termine wahrzunehmen und die für die Durchführung des Coachings erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen.

3.2. Eigenverantwortliche Umsetzung

Die Umsetzung der im Rahmen des Coachings vermittelten Inhalte liegt in der Verantwortung des Kunden.

Die Nichtumsetzung von Empfehlungen oder das Ausbleiben eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs begründet für sich allein keinen Anspruch auf Rückerstattung der vereinbarten Vergütung.

3.3. Verletzung der Mitwirkungspflichten

Kommt der Kunde seinen erforderlichen Mitwirkungspflichten nicht nach, informiert ihn der Anbieter über die daraus entstehenden Hindernisse.

Soweit erforderlich und zumutbar, kann der Anbieter dem Kunden eine angemessene Frist zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten setzen.

Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung seiner Mitwirkungspflichten nicht erbracht werden, richten sich die weiteren Leistungspflichten und allfällige Vergütungsansprüche nach dem Vertrag und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

3.4. Zusätzlicher Aufwand

Entsteht dem Anbieter durch eine vom Kunden zu vertretende Verletzung seiner Mitwirkungspflichten ein zusätzlicher Aufwand, kann dieser dem Kunden in Rechnung gestellt werden, soweit dies individuell vereinbart wurde oder eine entsprechende gesetzliche Anspruchsgrundlage besteht.


4. Geheimhaltung

4.1. Gegenseitige Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse und nicht öffentlich zugängliche Unterlagen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

Diese Informationen dürfen ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden.

4.2. Gruppencoachings

Bei Gruppencoachings und Workshops verpflichtet sich der Kunde, vertrauliche Informationen anderer Teilnehmer nicht ohne deren Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

Dies gilt insbesondere für persönliche Angaben, interne Geschäftskennzahlen, Geschäftsstrategien und sonstige vertrauliche Informationen, die andere Teilnehmer im Rahmen der Zusammenarbeit offenlegen.

4.3. Ausnahmen

Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht rechtmässig erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

4.4. Fortdauer

Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit dem Erhalt der vertraulichen Informationen und besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.


II. Royal Digital – Coaching und Workshops

5. Umfang der Leistungen und Nutzungsrechte

5.1. Gegenstand der Leistungen

Royal Digital bietet seinen Kunden Schulungen, Live-Gruppencoachings und Workshops zur Vermittlung von Wissen und praktischen Fähigkeiten an.

Der konkrete Inhalt und die Ziele des jeweiligen Programms werden im Angebot oder Kursvertrag festgelegt.

5.2. Teilnahmeberechtigung

Die Teilnahmeberechtigung gilt ausschliesslich für den vertraglich angemeldeten Kunden beziehungsweise die ausdrücklich angemeldeten Teilnehmer.

Die Weitergabe von persönlichen Zugangslinks, Zugangsdaten oder sonstigen Teilnahmeberechtigungen an unberechtigte Dritte ist untersagt.

5.3. Nutzungsrechte

Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die ihm im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellten Schulungsunterlagen und Inhalte für eigene Lern- und Umsetzungszwecke zu nutzen.

Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.

5.4. Geistiges Eigentum

Sämtliche vom Anbieter erstellten und zur Verfügung gestellten Schulungsunterlagen, Videos, Präsentationen, Konzepte, Vorlagen und sonstigen Inhalte bleiben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geistiges Eigentum des Anbieters beziehungsweise der jeweiligen Rechteinhaber.

Der Kunde ist ohne entsprechende Berechtigung nicht befugt, diese Inhalte zu vervielfältigen, zu verkaufen, zu veröffentlichen, an Dritte weiterzugeben oder für eigene kommerzielle Schulungsangebote zu verwenden.

Die eigenständige Anwendung des rechtmässig erworbenen Wissens im eigenen Unternehmen bleibt zulässig.

5.5. Aufzeichnungen

Die Aufzeichnung von Live-Gruppencoachings und Workshops durch Teilnehmer ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters und gegebenenfalls betroffener weiterer Teilnehmer untersagt.

Ob und in welchem Umfang der Anbieter selbst Aufzeichnungen erstellt und den Teilnehmern zur Verfügung stellt, wird vor der jeweiligen Veranstaltung mitgeteilt.

Für Aufzeichnungen, auf denen Teilnehmer erkennbar oder identifizierbar sind, gelten die anwendbaren datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen.


6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1. Preise

Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Kursvertrag.

Sämtliche Preise werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Allfällige zusätzliche Kosten werden vor Vertragsabschluss ausgewiesen.

6.2. Zahlungspflicht

Mit Abschluss eines verbindlichen Vertrages entsteht die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung nach Massgabe des Vertrages und der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Die Vergütung ist grundsätzlich vor Beginn der vereinbarten Leistung fällig, sofern im Angebot oder Kursvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

6.3. Ratenzahlungen

Wird eine Ratenzahlung vereinbart, sind die einzelnen Raten zu den im Vertrag festgelegten Zahlungsterminen fällig.

Eine Ratenzahlungsvereinbarung stellt grundsätzlich eine Aufteilung der vereinbarten Gesamtvergütung dar und begründet kein monatlich kündbares Abonnement, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

Gesetzliche oder vertragliche Ansprüche auf Kündigung, Rücktritt, Minderung oder Rückerstattung bleiben vorbehalten.

6.4. Zahlungsverzug

Kommt der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann der Anbieter ihn schriftlich oder elektronisch zur Zahlung auffordern.

Der Anbieter kann nach erfolgloser Mahnung und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen die Erbringung weiterer Leistungen vorübergehend aussetzen.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

6.5. Freischaltung und Teilnahme

Der Zugang zu gebuchten Leistungen wird nach Massgabe des jeweiligen Vertrages gewährt.

Ist eine Vorauszahlung vereinbart, kann die Freischaltung von deren Eingang abhängig gemacht werden.


7. Rücktritt, Stornierung und Kündigung

7.1. Verbindlichkeit des Vertrags

Mit Vertragsabschluss wird die Teilnahme am vereinbarten Coaching oder Workshop verbindlich gebucht.

Dem Kunden stehen die nachfolgend geregelten freiwilligen Stornierungsmöglichkeiten zu.

Zwingende gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Rückerstattungsrechte bleiben in jedem Fall vorbehalten.

7.2. Stornierung innerhalb von sieben Tagen

Storniert der Kunde den Vertrag innerhalb von sieben Kalendertagen nach Vertragsabschluss und vor Beginn der vereinbarten Leistungen, kann der Anbieter eine Stornogebühr von 30 % der vereinbarten Gesamtvergütung verlangen.

Die Stornogebühr darf einen nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zulässigen Anspruch nicht überschreiten.

7.3. Stornierung nach Ablauf von sieben Tagen

Erfolgt die Stornierung nach Ablauf von sieben Kalendertagen nach Vertragsabschluss, jedoch vor Beginn der vereinbarten Leistungen, beträgt die vertraglich vorgesehene Stornogebühr grundsätzlich 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung.

Die Geltendmachung der Gebühr setzt voraus, dass diese im konkreten Vertragsverhältnis rechtlich zulässig ist.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

7.4. Kündigung nach Leistungsbeginn

Nach Beginn des vereinbarten Coachings oder Workshops besteht grundsätzlich kein zusätzliches freiwilliges Stornierungsrecht.

Die Vergütung für bereits vertragsgemäss erbrachte Leistungen bleibt geschuldet.

Ob und in welchem Umfang bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung weitere Vergütungs-, Schadenersatz- oder Rückerstattungsansprüche bestehen, richtet sich nach dem konkreten Vertrag und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Insbesondere bleiben zwingende Kündigungsrechte unberührt.

7.5. Nichterscheinen

Erscheint der Kunde ohne rechtzeitige Mitteilung nicht zu einem vereinbarten Termin, gilt dies nicht automatisch als Kündigung des gesamten Vertrages.

Die Folgen eines versäumten Termins richten sich nach den vereinbarten Leistungen, den Umständen des Einzelfalls und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Ein Anspruch auf einen kostenlosen Ersatztermin besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus zwingendem Recht ergibt.

7.6. Form der Stornierung

Stornierungen und Kündigungen sind dem Anbieter in Textform, insbesondere per E-Mail an info@royaldigital.ch, mitzuteilen.

Massgebend für die Einhaltung einer vertraglichen Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Anbieter.

7.7. Rückerstattung

Besteht ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch auf Rückerstattung, erfolgt diese grundsätzlich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.


8. Vertragsdauer und Beendigung

8.1. Vertragsdauer

Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Kursvertrag.

Bei zeitlich begrenzten Kursprogrammen endet die vereinbarte Leistungserbringung grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Kursdauer beziehungsweise nach Durchführung der vereinbarten Leistungen.

8.2. Ausserordentliche Beendigung

Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Beendigung des Vertrages aus einem wichtigen Grund sowie weitere zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben vorbehalten.

8.3. Folgen der Vertragsbeendigung

Mit Beendigung des Vertrages endet der Anspruch auf weitere Leistungen, soweit sich aus dem Vertrag oder zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes ergibt.

Bereits entstandene und rechtlich begründete Zahlungs-, Schadenersatz- und Rückerstattungsansprüche bleiben bestehen.


9. Schutz der Schulungsinhalte und Vertragsstrafe

9.1. Verbot der unberechtigten Weitergabe

Der Kunde verpflichtet sich, Schulungsunterlagen, Aufzeichnungen, persönliche Zugangsdaten und sonstige geschützte Inhalte nicht ohne Berechtigung an Dritte weiterzugeben.

Insbesondere ist es untersagt, die Inhalte ohne Zustimmung des Anbieters zu verkaufen, öffentlich zugänglich zu machen oder für eigene kommerzielle Schulungsangebote zu vervielfältigen.

9.2. Vertragsstrafe

Bei einer schuldhaften, erheblichen Verletzung der in Ziffer 9.1 genannten Verpflichtungen kann der Anbieter eine Vertragsstrafe von bis zu CHF 50’000 geltend machen.

Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich nach Art, Schwere und Umfang der Vertragsverletzung.

Die gerichtliche Überprüfung und allfällige Herabsetzung einer Vertragsstrafe sowie weitere zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

9.3. Weitere Ansprüche

Weitergehende gesetzliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz bleiben vorbehalten.

Eine geschuldete Vertragsstrafe wird auf einen Schadenersatzanspruch angerechnet, soweit dies gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart ist.


10. Konkurrenzschutz

10.1. Zulässige Nutzung des erworbenen Wissens

Der Kunde darf das im Rahmen des Coachings erworbene Wissen für seine eigene berufliche oder unternehmerische Tätigkeit verwenden.

Die eigenständige Anwendung allgemein vermittelter Methoden, Strategien und Kenntnisse ist zulässig.

10.2. Schutz vertraulicher Inhalte

Der Kunde darf vertrauliche Geschäftsgeheimnisse des Anbieters sowie geschützte Schulungsunterlagen nicht unberechtigt zur Entwicklung, Vervielfältigung oder Vermarktung eigener Schulungsangebote verwenden.

Die Bestimmungen über Geheimhaltung und geistiges Eigentum bleiben anwendbar.

10.3. Weitergehende Konkurrenzverbote

Ein über die vorstehenden Verpflichtungen hinausgehendes Konkurrenzverbot besteht nur, wenn es individuell und rechtlich wirksam vereinbart wurde.


III. Haftung und weitere Vertragsbestimmungen

11. Haftung

11.1. Grundsatz

Der Anbieter haftet für Schäden nach Massgabe der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und der nachfolgenden Regelungen.

11.2. Haftungsbeschränkung

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Die Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie weitere gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.

11.3. Wirtschaftliche Entscheidungen

Der Anbieter übernimmt keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Kunden.

Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Prüfung und Umsetzung der vermittelten Inhalte sowie für die daraus resultierenden unternehmerischen Entscheidungen.

Gesetzliche Haftungsansprüche wegen einer vom Anbieter zu vertretenden Vertragsverletzung bleiben vorbehalten.

11.4. Ansprüche Dritter

Der Kunde ist für die rechtmässige Verwendung der von ihm selbst erstellten und veröffentlichten Inhalte sowie für seine eigene Geschäftstätigkeit verantwortlich.

Verletzt der Kunde schuldhaft vertragliche Verpflichtungen oder gesetzliche Bestimmungen und entstehen dem Anbieter dadurch Ansprüche Dritter, richten sich allfällige Ersatz- und Schadloshaltungsansprüche nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

11.5. Schadensmeldung

Die Parteien verpflichten sich, einander über erkennbare Schäden und wesentliche Leistungsstörungen möglichst zeitnah zu informieren.

Zwingende gesetzliche Ansprüche und Verjährungsfristen bleiben unberührt.


12. Referenzen und Eigenwerbung

12.1. Anonymisierte Ergebnisse

Der Anbieter darf allgemeine, tatsächlich anonymisierte Informationen über durchgeführte Projekte und Schulungen für Referenz- und Marketingzwecke verwenden, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen offengelegt werden und keine Rückschlüsse auf identifizierbare Personen möglich sind.

12.2. Namentliche Referenzen

Die namentliche Nennung des Kunden, die Veröffentlichung seines Unternehmens, seines Logos oder identifizierbarer Projektergebnisse zu Werbezwecken bedarf seiner vorherigen Zustimmung, soweit keine andere rechtmässige Grundlage besteht.

12.3. Bilder, Videos und Erfahrungsberichte

Die Veröffentlichung von Bildern, Videoaufnahmen oder personenbezogenen Erfahrungsberichten erfolgt nur unter Beachtung der anwendbaren Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte.

Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.


13. Mitarbeiterschutz und Abwerbeverbot

13.1. Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer sowie während zwölf Monaten nach Beendigung der Vertragsbeziehung keine Mitarbeiter oder vom Anbieter zur Leistungserbringung eingesetzten selbstständigen Vertragspartner gezielt und unter Verwendung vertraulicher Informationen des Anbieters zur Verletzung bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu veranlassen.

13.2. Zulässige Geschäftstätigkeit

Allgemeine Stellenanzeigen, gewöhnliche geschäftliche Kontakte sowie die rechtmässige berufliche Tätigkeit und freie Arbeitsplatzwahl betroffener Personen bleiben unberührt.

13.3. Folgen einer Vertragsverletzung

Bei einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen kann der Anbieter gesetzlich begründete Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz geltend machen.

Eine darüber hinausgehende Vertragsstrafe bedarf einer gesonderten, rechtlich wirksamen Vereinbarung.


14. Höhere Gewalt

14.1. Ereignisse höherer Gewalt

Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, aussergewöhnliche und von den Parteien nicht zu vertretende Ereignisse, welche die Erbringung der vereinbarten Leistungen verhindern oder wesentlich erschweren.

Dazu können insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Massnahmen, erhebliche Stromausfälle oder vergleichbare Ereignisse gehören.

14.2. Leistungsunterbrüche

Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund höherer Gewalt vorübergehend nicht erbracht werden, informiert der Anbieter den Kunden so bald wie möglich.

Soweit zumutbar, wird ein Ersatztermin oder eine andere angemessene Lösung angeboten.

14.3. Folgen einer dauerhaften Verhinderung

Ist die Erbringung der vereinbarten Leistung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar geworden, richten sich die Ansprüche der Parteien auf Vertragsbeendigung, Vergütung und Rückerstattung nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Ein pauschaler Ausschluss sämtlicher Rückerstattungsansprüche besteht nicht.


15. Datenschutz

15.1. Bearbeitung personenbezogener Daten

Der Anbieter bearbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetzgebung, insbesondere des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG).

15.2. Datenschutzerklärung

Weitere Informationen über die Bearbeitung personenbezogener Daten, die verwendeten Dienstleister sowie die Rechte der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.

Diese ist abrufbar unter:

www.royaldigital.ch/datenschutz.html

15.3. Vertraulichkeit von Teilnehmerdaten

Personenbezogene Daten anderer Teilnehmer dürfen im Rahmen von Gruppencoachings und Workshops nicht ohne entsprechende Berechtigung für eigene Zwecke verwendet oder an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.


IV. Schlussbestimmungen

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies rechtlich zulässig ist.

An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die anwendbaren gesetzlichen Regelungen.


17. Änderungen und Ergänzungen

Individuelle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages können schriftlich oder in einer anderen rechtlich zulässigen Form vereinbart werden.

Soweit die Parteien eine bestimmte Form wirksam vereinbart haben oder eine gesetzliche Formvorschrift besteht, ist diese einzuhalten.


18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

18.1. Anwendbares Recht

Auf die Vertragsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet schweizerisches Recht Anwendung.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zum Schutz von Konsumenten und bei grenzüberschreitenden Vertragsverhältnissen, bleiben vorbehalten.

18.2. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sind die zuständigen Gerichte in Altdorf, Kanton Uri, Schweiz, zuständig, soweit eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

18.3. Aussergerichtliche Streitbeilegung

Die Parteien bemühen sich, allfällige Streitigkeiten zunächst einvernehmlich beizulegen.

Sie können hierzu freiwillig ein aussergerichtliches Mediationsverfahren vereinbaren.

Das Recht zur Anrufung der gesetzlich zuständigen Gerichte bleibt unberührt.


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Roman Urben

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6460 Altdorf

Schweiz

Stand: 23. September 2026